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Um
Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten zu verhindern, sind
in Deutschland bereits sehr früh eine Vielzahl gesetzlicher
Regelungen in Kraft getreten.
Einige
der derzeit gültigen
Vorschriften und Verordnungen betreffen auch den Bereich „Lärm
am Arbeitsplatz“. Hier gelten die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (VBG
121) vom 1. Januar 1990, die Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung) vom 1. August 1983 und die Arbeitsmedizinische
Vorsorge „Lärm“ (VBG 100) vom 1. Januar 1994.
Diese
Regelungen verlangen von den Unternehmen, dass sie leise Geräte anschaffen und ihren Mitarbeitern ab einer gewissen
Lärmbelastung Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Bei Betrieben, die nicht verpflichtet sind, Gehörschutz
anzuschaffen, können die Mitarbeiter selbst aktiv werden
und sich so vor Lärm schützen.
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