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Entstehungsgeschichte
 

Um Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten zu verhindern, sind in Deutschland bereits sehr früh eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen in Kraft getreten.

Einige der derzeit gültigen Vorschriften und Verordnungen betreffen auch den Bereich „Lärm am Arbeitsplatz“. Hier gelten die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (VBG 121) vom 1. Januar 1990, die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) vom 1. August 1983 und die Arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“ (VBG 100) vom 1. Januar 1994.

Diese Regelungen verlangen von den Unternehmen, dass sie leise Geräte anschaffen und ihren Mitarbeitern ab einer gewissen Lärmbelastung Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei Betrieben, die nicht verpflichtet sind, Gehörschutz anzuschaffen, können die Mitarbeiter selbst aktiv werden und sich so vor Lärm schützen.