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Soundear  
 
EntstehungsgeschichteTechnische DetailsProduktvielfaltZubehoerProduktfotosVor- und NachteileKundenausserungen  
 
Produktvielfalt
  SoundEar ist in drei Varianten erhältlich – als SoundEar®, als SoundEar®XL und als SoundEar® 2000.

SoundEar®  
Größe: 28 Zentimeter/28 Zentimeter/6 Zentimeter
Einstellmöglichkeiten:

Werkseitig sind zwei Einstellmöglichkeiten fest vorgegeben:
1. Das rote Ohr leuchtet bei 85 Dezibel, das gelbe bei 80 Dezibel.
85 Dezibel ist die maximal empfohlene Lärmgrenze in Kindergärten, Schulen, Jugendzentren und im Büro.

2. Das rote Ohr leuchtet bei 105 Dezibel, das gelbe bei 92 Dezibel.
105 Dezibel ist die maximal empfohlene Lärmgrenze für Musikschulen, Konzertsäle, Übungsräume und andere Orte, an denen man kurzzeitig höheren Geräuschpegeln ausgesetzt ist.

Einsatzmöglichkeiten: Kindergärten, Schulen, Musikschulen, Übungsräume, Jugendzentren, Konzertsäle, Diskotheken, Büroräume, Industriearbeitsplätze
   
   
SoundEar®XL  
Größe: 56 Zentimeter/59 Zentimeter/9 Zentimeter
Einstellmöglichkeiten:

Werkseitig sind zwei Einstellmöglichkeiten fest vorgegeben:
1. Das rote Ohr leuchtet bei 85 Dezibel, das gelbe bei 80 Dezibel.
85 Dezibel ist die maximal empfohlene Lärmgrenze in Kindergärten, Schulen, Jugendzentren und im Büro.

2. Das rote Ohr leuchtet bei 105 Dezibel, das gelbe bei 92 Dezibel.
105 Dezibel ist die maximal empfohlene Lärmgrenze für Musikschulen, Konzertsäle, Übungsräume und andere Orte, an denen man kurzzeitig höheren Geräuschpegeln ausgesetzt ist.

Einsatzmöglichkeiten: Kindergärten, Schulen, Musikschulen, Übungsräume, Jugendzentren, Konzertsäle, Diskotheken, Büroräume, Industriearbeitsplätze, große Hallen
   
   
SoundEar® 2000  
Größe: 28 Zentimeter/28 Zentimeter/6 Zentimeter
Einstellmöglichkeiten: Werkseitig gibt es 16 frei wählbare Einstellmöglichkeiten zwischen 40 und 115 Dezibel für das rote Ohr. Das gelbe Ohr kann so eingestellt werden, dass es bei fünf oder zehn Dezibel unter der gewählten Lärmgrenze für das rote Ohr aufleuchtet.
Einsatzmöglichkeiten: Kindergärten, Schulen, Musikschulen, Musikübungsräume, Jugendzentren, Konzertsäle, Diskotheken, Büroräume, Industriearbeitsplätze